Senkung der Umsatzsteuer

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Feldhamster
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#11

20.07.2020, 19:14

Ich würde mit 16 % abrechnen, da Kostenentscheidung erst im Juli erging.
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Anahid
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#12

21.07.2020, 09:08

Seh ich auch so.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Krümelkekse
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#13

21.07.2020, 09:10

Okay. Vielen Dank an euch.
Krümelkekse
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#14

29.07.2020, 14:37

Huhu :wink2
Hier noch eine kurze Frage im Strafrecht:

Ermittlungsverfahren wegen Erpressung lief, im Juni 2020 wurde die Anklageschrift erlassen und zugestellt.

Grundgebühr und Verfahrensgebühr 4104 VV mit 16 % und die Verfahrensgebühr 4106 VV mit 19 %, weil Ermittlungsverfahren und Hauptsacheverfahren gebührenrechtlich verschiedene Angelegenheiten sind?

LG und einen sonnigen Nachmittag.
Feldhamster
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#15

29.07.2020, 18:56

4100 und 4104 mit 19 % und die 4106 mit 16 %, vorausgesetzt, das Hauptverfahren endet irgendwann im Zeitraum Juli bis Dezember 2020. Endet es erst 2021, dann auch 19 %.
suzette
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#16

30.07.2020, 08:28

In diesem Zusammenhang: Wie ist das bei Gebühren für ZV?

Bsp.: Im Juni 2020 wurde der Gerichtsvollzieher mit einer Pfändung beauftragt. Wir haben unsere Gebühren mit 19 % USt im Forderungskonto gebucht. Der Gerichtsvollzieher erledigt den Auftrag im Juli 2020. Dann sind unsere Gebühren nur mit 16 % USt entstanden? Somit stimmt ja auch das Forderungskonto nicht mehr und muss korrigiert werden?
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Anahid
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#17

30.07.2020, 09:15

Ja, sehe ich auch so. Beendigung des Verfahrens tritt mit der Antragsrücknahme ein, nicht mit dem Kostenbescheid.
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suzette
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#18

30.07.2020, 10:12

Danke, Anahid.

Jetzt habe ich nochmaligem Suchen endlich doch noch etwas gefunden:

https://anwaltverein.de/de/anwaltspraxi ... eranderung

Dort kann man sich einen Leitfaden des DAV-Ausschusses RVG und Gerichts­kosten herunterladen, dieser enthält tatsächlich zwei Absätze zum Thema Vollstreckungskosten.
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Anahid
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#19

30.07.2020, 10:45

Sorry suzette...meine Antwort galt gar nicht Deinem Post, den ich nämlich gar nicht gesehen hab. :oops:

Bzgl. ZV-Kosten wurde hier im Forum auch schon groß und breit diskutiert. Die Antragstellung löst zwar die Gebühren aus, Fälligkeit tritt aber erst mit der Erledigung ein. Wenn also z.B. vor dem 30.06.2020 Antrag auf Abgabe der Vermögensauskunft gestellt wurde, der GV aber erst im Juli einen Termin anberaumt, dann fallen nur 16 % MwSt an.

Dank Deinem Link ist aber dann jetzt auch klar, wie das zu handhaben ist: Der GV muss bei Ausführung des Auftrags darauf achten, ob der Schuldner jetzt 16 oder 19 % MwSt zu erstatten hat. Auf jeden Fall müsste im genannten Beispiel nachträglich das Forderungskonto für den Fall einer weiteren Vollstreckungsmaßnahme berichtigt werden.
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Little Wombat
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#20

30.07.2020, 14:42

Sorry, aber ich muss jetzt trotzdem noch einmal nachfragen, weil ich mir nicht sicher bin:

Wie sieht es bei Pflichtverteidigergebühren aus? Ich habe hier eine Sache, in der die Gebühren 4100 und 4106 sowie eine von zwei Terminsgebühr vor dem 01.07.2020 angefallen sind. Das Verfahren wurde im Juli beendet. Muss ich jetzt die Gebühren splitten, oder rechne ich komplett mit 16 % ab, weil das Verfahren ja erst im Juli beendet wurde? Ich tendiere zu letzterem.
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